Aktualisierte Teilnahmebedingungen für die Waldheimbetreuung

Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der Corona-Verordnung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit (CoronaVO KJA/JSA) im Laufe des Jahres haben sich die Teilnahmebedingungen für Kinder- und Jugendfreizeiten verändert.

Damit wir Ihre Kinder im Waldheim aufnehmen können, ist eine Einwilligung in die Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen notwendig. Diese finden Sie weiter unten auf der Seite. Die bisherigen Teilnahmebedingungen bleiben weiterhin gültig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ergänzung zu den Teilnahmebedigungen

Um möglichst vielen Kindern die Teilnahme an den Ferienfreizeitmaßnahmen zu ermöglichen, ist eine Teilnahme der Kinder an der Ferienwaldheimmaßnahme nur möglich, wenn sich die Eltern verpflichten, ihre Kinder testen zu lassen. Voraussetzung für die Teilnahme der Kinder ist zu Beginn der Maßnahme einen Testnachweis vorzulegen. Bei mehrtägigen Angeboten muss in jeder Woche an zwei nicht aufeinander folgenden Tagen ein Testnachweis erfolgen. Die Tests werden montags und donnerstags durchgeführt. Da die Kinder und Mitarbeitende außerhalb der Waldheimzeit Kontakt zu ihren Familien und anderen Personen haben, kann eine Virusinfektion nicht ausgeschlossen werden. Durch die regelmäßigen Tests können Infektionen erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.
Es gibt folgende Testmöglichkeiten:
  • Die Tests können von den Teilnehmenden im Rahmen der Bürgertests außerhalb der Betreuungszeit durchgeführt werden.
  • Bei der Durchführung der Tests im Waldheim sollen diese als Selbsttests von den Kindern selbst unter Aufsicht einer geeigneten Person durchgeführt werden. Eine Schulung der Aufsichtsführenden Person ist dafür nicht notwendig, es genügen folgende Kriterien: Geeignet ist, „wer zuverlässig ist, in der Lage ist, die Gebrauchsanweisung des Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen, die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben auszustellen“.
  • Es können im Waldheim von externen Dienstleistern Tests durchgeführt werden.

Folgenden Dienstleister führt einen Antigen Schnelltest (nasal) im Waldheim Bruderrain durch:

Alte Apotheke Untertürkheim
Augsburgerstr. 383
70327 Stuttgart

Die Ergebnisse der Tests werden auf einer Sammelliste mit Name, Datum, Uhrzeit, Ergebnis von den Mitarbeitern der Alten Apotheke/des Waldheims erfasst und entsprechend aufbewahrt.

Für den Betrieb der Ferienbetreuung im Waldheim ist wesentlich, dass ausschließlich gesunde Kinder UND Mitarbeitende ohne Anzeichen der Krankheit Covid-19 die Ferienbetreuung besuchen. Die typischen
Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus sind namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns.
Kranke Kinder und Mitarbeitende dürfen die Ferienbetreuung nicht besuchen.
Der Träger kann vom Teilnahmevertrag nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:
  • Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter wurden bei Anmeldung oder Zusage darauf hingewiesen, dass die Durchführbarkeit der Maßnahme von den jeweiligen Verordnungen des Landes abhängt. Ggf. wurde eine Mindestteilnehmendenzahl kommuniziert.
  • Der Träger ist verpflichtet, dem gesetzlichen Vertreter gegenüber die Absage der Freizeit unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wird, oder angemeldeten Kindern abgesagt werden muss.

Rücktrittsgründe durch den Träger können sein:

  • Die Maßnahme darf aufgrund behördlicher Bestimmungen (z.B. gemäß Verordnung wegen gestiegener Inzidenz) nicht stattfinden.
  • Die Maßnahme darf aufgrund behördlicher Bestimmungen (z.B. gemäß Verordnung wegen gestiegener Inzidenz) nur mit weniger Teilnehmenden stattfinden.
  • Die Maßnahme ist aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahlen (z.B. gemäß Verordnung aufgrund der Inzidenzwerte) organisatorisch oder finanziell für den Träger nicht zumutbar.